Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Belimed AG
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und derjenigen Belimed-Gesellschaft, welche den Vertrag mit dem Kun-den abschliesst ("Belimed").
1.2. Die AGB gelten für Produktverträge, d.h. die Lieferung von Produkten inkl. Installationsleistun-gen (die "Produkte") sowie für Serviceverträge, d.h. die Erbringung von Dienstleistungen (die "Services"). Sie gelten für alle Produkte und Services (die "Leistungen"), welche der Kunde von Belimed bezieht, ohne dass im Einzelfall darauf verwiesen werden muss. Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Kunden sind wegbedungen.
1.3. Die AGB ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Zusicherungen, Diskussionen oder Verhandlun-gen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich, durch Tests oder Muster oder auf andere Weise erfolgt sind.
2. Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile
2.1. Offerten von Belimed sind 30 Tage gültig, sofern die Offerte keine andere Gültigkeitsdauer fest-legt.
2.2. Ein Vertrag (der "Vertrag") wird wie folgt abgeschlossen:
a) entweder durch Annahme einer Offerte von Belimed oder
b) bei Bestellung ohne vorgängige Offerte durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch Belimed oder
c) durch beidseitige Unterzeichnung (inkl. DocuSign) einer Vertragsurkunde.
2.3. Ist für die Leistungserbringung durch Belimed eine behördliche Bewilligung vorausgesetzt, so tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Bewilligung erteilt worden ist, sofern im Vertrag nichts an-deres vereinbart wurde.
2.4. Angaben in Plänen, Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Angaben in Prospekten und Katalogen dienen nur der Orientierung und sind nicht verbindlich.
2.5. Offerten und Projektdokumente sind vertraulich und dürfen vom Kunden ohne Einwilligung von Belimed nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.6. Ein gemäss Ziffer 2.2 abgeschlossener Vertrag geht den AGB vor.
3. Leistungen von Belimed
3.1. Die Leistungen von Belimed sind im Vertrag aufgeführt.
3.2. Folgende Leistungen sind NICHT Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich eingeschlos-sen:
- Einsätze bedingt durch Verschmutzung oder Verkalkung,
- Zusatzarbeiten und Prüfungen von prüfpflichtigen Sterilisationskammern oder Dampfer-zeugern, welche durch externe Institutionen angeordnet werden,
- Reparaturen infolge nicht eingehaltener Roh- und Speisewasserqualitäten,
- Wartung und Reparaturen an Zubehör, Beladungsträgern und Transferwägen,
- Einsätze bedingt durch Umstellung der Prozesschemie,
- Wartung, Störungsbehebung oder Ersatz von Komponenten und Verschleissteilen, wel-che nicht von Belimed geliefert und/oder installiert worden sind,
- Qualifizierungen nach Prozessänderungen oder technischen Anpassungen,
- Requalifizierung aus besonderem Anlass,
- Umbauten,
- Schulungen,
- Softwareaktualisierungen,
- Modifikationen oder Nachrüstungen,
- Bedienungsfehler (wie z.B. Überladung, Fehlbedienung, unsachgemässe Behandlung),
- höhere Gewalteinwirkung,
- Leitungsfehler oder Kammerschweissen.
3.3. Wartungen und/oder Reparaturen werden während der folgenden Geschäftszeiten durchge-führt, ausgenommen Feiertage am Sitz von Belimed, sofern nicht anders vereinbart. Arbeiten auf Wunsch des Kunden außerhalb der festgelegten Geschäftszeiten sind kostenpflichtig, inklu-sive Zuschlag gemäß aktuell gültiger Preisliste.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Als Voraussetzung für Ansprüche aus dem vertraglichen Leistungsumfang hat der Kunde recht-zeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Belimed die Leistungen ausführen kann. Dazu gehören insbesondere die unter Ziffern 4.3-4.6 festgehaltenen Pflichten.
4.2. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, kann Belimed nach schriftlicher Anset-zung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn).
Pflichten des Kunden beim Bezug von Services
4.3. Zugang
Der Kunde stellt den Zugang von Belimed zum Betriebsstandort und gegebenenfalls dem Gerät sowie die Bereitstellung der Gebäudeinfrastruktur wie Strom, Wasser, Dampf, IT-Netzwerk, etc. sowie (bei Bedarf) Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der erforderlichen Qualität gemäss den technischen Vorgaben von Belimed sicher.
Die Geräte haben zu Beginn der Arbeiten in betriebsfähigem Zustand zu sein und müssen kalt sein (dies bedeutet für Sterilisatoren oder Wärmetauscher, dass diese mindestens vier Stunden vorher nicht mehr in Gebrauch waren).
Falls Belimed nicht unverzüglich nach Eintreffen mit der Arbeit beginnen kann, stellt Belimed die Wartezeiten (ab einer Wartezeit von 0.5 Stunden) gesondert in Rechnung.
4.4. Regelmässige Wartungen des Kunden
Der Kunde (Nutzer) übernimmt die Durchführung von solchen Wartungsarbeiten an Produkten, die in kurzen, regelmässigen Abständen anfallen und ohne Spezialkenntnisse und -werkzeugen ausführbar sind (z. B. Sichtkontrollen Sprühsysteme, Türdichtungen, und Reinigen von Filtersie-ben) gemäss Bedienungsanleitung.
4.5. Wartungsverpflichtungen des Kunden
Die Geräte sind vom Kunden gemäss den Vorgaben von Belimed zu warten, und Reparaturen und Wartungen dürfen nur von zertifiziertem Personal und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen (OEM) von Belimed durchgeführt werden. Berichte über alle ausgeführten Arbeiten, einschliesslich der von Unbefugten durchgeführten Arbeiten, müssen im Medizinproduktebuch eingetragen werden.
4.6. Remote-Wartung
Der Kunde stimmt der Installation von Software (insbesondere SmartHub Connect und SmartHub Orbit) an den Produkten und Anlagen zu und verpflichtet sich die Installation von Software zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, entsprechende Fra-gebögen von Belimed (bspw. den "SmartHub Applikation Konfigurations-Fragebogen") vollstän-dig und wahrheitsgemäss auszufüllen, Belimed Zugang zu den Geräten und Anlagen für die In-stallation von Software zu gewähren und nichts vorzunehmen, dass die Funktionsweise der Software zu beeinträchtigen vermag. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Daten über die Anlagen und Geräte durch die Installation von Software in die Cloud gelangen und Belimed Remote Einsicht auf die Daten erhält, die durch Software verarbeitet werden.
5. Termine
5.1. Terminangaben und Lieferfristen gelten lediglich als Richtwerte, sofern sie im Vertrag nicht aus-drücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2. Falls erforderlich verlängern sich die Termine und Lieferfristen in angemessenem Umfang, falls Hindernisse auftreten, die Belimed trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Dazu gehören insbesondere das Ausbleiben von Bewilligungen, der Erlass staatlicher Ein-fuhrbeschränkungen und ähnlicher Massnahmen sowie bei Vorliegen von höherer Gewalt.
6. Preise
6.1. Für die Leistungen bezahlt der Kunde den im Vertrag bezeichneten Preis.
6.2. Services werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von Belimed entschädigt, so-fern im Vertrag nichts anderes vereinbart wird.
6.3. Alle Preise für Produkte verstehen sich mangels abweichender Vereinbarung netto EXW (In-coterms 2020), ohne Versicherung, Verpackung, Abwicklung, Entladung und ohne irgendwelche Rabatte oder Abzüge.
6.4. Bei Änderungen der vereinbarten Lieferfristen und -termine durch den Kunden behält sich Beli-med das Recht vor, das Angebot und die Preise anzupassen.
7. Anpassung bei Inflation
7.1. Bei Produkten
Erhöhen sich nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung der Produkte die Kosten von Beli-med z.B. für Rohstoffe, Löhne, Energie, öffentliche Abgaben oder andere von Belimed nicht be-einflussbare Kosten, behält sich Belimed das Recht vor, einen oder mehrere Zuschläge auf den Preis zu erheben, um diese Erhöhung auszugleichen.
7.2. Bei Services
Während der Laufzeit dieses Vertrags haben beide Parteien – sofern nicht anders vereinbart - die Möglichkeit, die Preise für Services zu überprüfen und zu ändern, falls ein Hochinflationser-eignis eintritt. Ein Hochinflationsereignis würde ausgelöst, wenn es im Land des Sitzes der Belimed im Vergleich zum Vorjahr zu einem ausserordentlichen Preisanstieg unter Verwendung des nachfolgend aufgeführten Index als Benchmark kommt. Wenn die Inflation im Land des Sit-zes der Belimed in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten während der Laufzeit dieser Ver-einbarung 3% überschreitet, vereinbaren beide Parteien eine Preisanpassung von nicht weniger als 3 % zum Ausgleich der entstandenen Mehrkosten. Die vertraglich vereinbarte Preisanpas-sung in diesem Szenario darf die Inflationsrate nicht überschreiten.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
8.1. Zahlungen sind am Domizil von Belimed ohne Abzug von Skonto, Spesen, Abgaben, Steuern, Gebühren und Zöllen und dergleichen zu leisten.
8.2. Der Kunde haftet für die Zahlung aller Steuern, wie auch immer sie bezeichnet werden, ein-schließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche oder lokale Verkaufs-, Nutzungs- und Vermö-genssteuern. Der Kunde stimmt zu, den Betrag zu zahlen, den Belimed dem Kunden für solche Steuern in Rechnung stellt. Falls der Kunde behauptet, von Steuern befreit zu sein, muss der Kunde Belimed einen schriftlichen Nachweis über die Steuerbefreiung vorlegen, der für Belimed angemessen ist. Der Kunde verpflichtet sich, Belimed für jegliche Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu entschädigen und schadlos zu halten.
8.3. Rechnungen von Belimed sind mit einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (sofern nicht anders vereinbart), entweder in Form von Pauschalzahlungen, Teilzahlungen (% er-füllt) oder bei Lieferung der Geräte an den Betriebsstandort oder Erbringung von Dienstleistun-gen. Bei Überschreitung dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug und schuldet Strafgebühren (Verzugszinsen von 8% pro Jahr, Kreditsperre und keine weiteren Arbeiten oder Lieferungen).
8.4. Für die vereinbarten Services stellt Belimed dem Kunden die Preise, einschliesslich Nebenkos-ten (Fahrtkosten, Reise- und Übernachtungskosten) in Rechnung wie unter den vertraglich ver-einbarten Bedingungen aufgeführt.
8.5. Nicht vom Leistungsumfang gedeckte Services von Belimed werden nach tatsächlichem Auf-wand zu den aktuell gültigen Verrechnungssätzen von Belimed zusätzlich zur Wegpauschale und Spesen in Rechnung gestellt.
8.6. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn sich der Versand, der Transport sowie die eventuelle Montage oder Inbetriebsetzung verzögert aus Gründen, für die Belimed nicht einzu-stehen hat.
8.7. Diese Zahlungsbedingungen können jederzeit einseitig geändert werden, wenn Belimed der An-sicht ist, dass die finanzielle Lage des Kunden dies rechtfertigt.
8.8. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder muss Belimed befürchten, dass der Kunde Zah-lungen nicht begleichen wird, ist Belimed unbeschadet der übrigen Ansprüche von Belimed be-rechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder Lieferungen zurückzuhalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen, respektive Sicherheiten vereinbart sind. Kann diesbe-züglich innert angemessener Frist keine Einigung erzielt werden, kann Belimed vom Vertrag zu-rücktreten und Schadenersatz verlangen (einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn).
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Belimed bleibt Eigentümerin der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Produkte nicht verkaufen, belasten oder sonst darüber verfügen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Belimed erfor-derlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt der Kunde Belimed, einen Eigentumsvorbe-halt in den öffentlichen Registern am Sitz des Kunden einzutragen. Die dabei anfallenden Kos-ten sind vom Kunden zu tragen.
10. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
10.1. Der Gefahrenübergang erfolgt gemäss der Vereinbarung im Vertrag zwischen dem Kunden und Belimed.
10.2. Wird der Versand der Produkte auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die Belimed nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich vorgesehenen Zeit-punkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden Produkte auf Rechnung und Ge-fahr des Kunden gelagert.
10.3. Der Erfüllungsort für Services befindet sich ohne abweichende Vereinbarung am Sitz von Beli-med.
11. Transport und Versicherung
11.1. Der Transport der Produkte erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
11.2. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art ist Sache des Kunden.
11.3. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung der Produkte sind Belimed rechtzeitig bekannt zu geben.
11.4. Beanstandungen des Kunden im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport der Produkte sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
12. Leistungsänderungen
12.1. Beide Parteien können Änderungen an den Leistungen beantragen. Wenn solche Änderungen zu zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen führen, behält sich Belimed das Recht vor, die zusätz-lichen Arbeiten zu den aktuellen Preisen in Rechnung zu stellen und der Kunde wird Belimed entsprechend entschädigen.
12.2. Die Termine (Besuche pro Jahr) im Rahmen von Serviceverträgen wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bekannten Gerätenutzung (Zyklen pro Jahr) berech-net und vereinbart. Ändert sich die Gerätenutzung während der Vertragslaufzeit, hat Belimed das Recht, die Termine (Besuche pro Jahr) anzupassen und die Vertragskosten und -gebühren ein-seitig entsprechend zu ändern/anzupassen.
13. Prüfung und Abnahme
13.1. Belimed prüft Produkte soweit üblich vor dem Versand. Verlangt der Kunde weitergehende Prü-fungen, so sind diese besonders zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.
13.2. Der Kunde prüft Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Erbringung, sofern keine besondere Prüfungsfrist vereinbart wurde.
13.3. Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich innerhalb von 10 Tagen zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Leistungen als genehmigt.
13.4. Eine besondere Abnahmeprüfung erfolgt nur, wenn sie vertraglich vereinbart oder üblich ist. In diesem Fall ist die Abnahmeprüfung zu protokollieren.
13.5. Zur Verweigerung der Abnahme berechtigen nur Mängel, welche den Gebrauch eines Produktes wesentlich beeinträchtigen. Es ist Belimed unter Ansetzung einer angemessenen Frist Gelegen-heit zu geben, solche Mängel zu beheben.
13.6. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Sie sind jedoch von Beli-med im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
13.7. In folgenden Fällen gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt:
a) wenn eine vereinbarte Abnahmeprüfung am vereinbarten Termin nicht erfolgt aus Grün-den, die Belimed nicht zu vertreten hat;
b) wenn der Kunde die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein;
c) wenn der Kunde sich ohne Grund weigert, ein ordnungsgemäss aufgesetztes Abnahme-protokoll zu unterzeichnen, obwohl die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllt sind;
d) sobald der Kunde ein Produkt von Belimed nutzt.
14. Prozessvalidierung von Produkten
14.1. Die Validierung der Produktionsprozesse im Kundenbetrieb gemäss den anwendbaren regulatori-schen Vorschriften obliegt dem Kunden. Dafür erforderliche Leistungsprüfungen führt der Kunde selbstständig durch. Gegebenenfalls wird Belimed den Kunden bei der Prozessvalidierung im Rahmen eines separaten Service- oder Validierungsvertrages unterstützen.
15. Software und geistiges Eigentum
15.1. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software für den vertraglich vorgesehenen Zweck (Belimed SmartHub ist hiervon ausgeschlos-sen). Für Software von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren Lizenzbedingungen. Vorbe-hältlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung erstreckt sich das Nutzungsrecht der Soft-ware nicht auf den Sourcecode der Software und dessen selbständige Bearbeitung. Das Kopie-ren sowie das Dekompilieren des Sourcecodes sind ausgeschlossen.
15.2. Das geistige Eigentum an Leistungen verbleibt bei Belimed.
16. Gewährleistung
16.1. In dieser Ziffer 15 werden die Gewährleistungspflichten von Belimed bzw. die Gewährleistungs-rechte des Kunden abschliessend geregelt. Belimed übernimmt keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschliesslich und ohne Einschränkung jegliche still-schweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Sämtliche zusätzliche oder gesetzliche Gewährleistungspflichten oder Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Sofern die Partei-en nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf den Kunden und ist weder ganz noch teilweise auf einen späteren Käufer übertragbar oder von diesem zu übernehmen, und jeder Versuch einer solchen Übertragung führt dazu, dass alle hier-in enthaltenen Gewährleistungen erlöschen.
16.2. Belimed gewährleistet, dass Produkte die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und dass Ser-vices mit der gebotenen Sorgfalt erbracht werden.
16.3. Für gebrauchte Produkte sowie für Verbrauchs- und Verschleissteile ist die Gewährleistung aus-geschlossen.
16.4. Die Gewährleistung entfällt,
a) wenn das Produkt, die Komponente oder ein (Ersatz-)Teil nicht von Belimed hergestellt wurde oder unter die Garantie eines anderen Herstellers fällt;
b) wenn ein Mangel oder Schaden durch den Kunden, durch Dritte oder durch ein zufälliges Ereignis oder durch Unfall oder durch Nachlässigkeit verursacht oder mitverursacht wurde, insbesondere in folgenden Fällen:
- nicht genehmigte oder unsachgemässe Montage (sofern Belimed diese nicht durchgeführt hat) des Produkts oder von Anbauteilen, Reparaturen oder Ände-rungen,
- unzulässige oder unsachgemässe Nutzung (insbesondere bei Fällen der Nicht-beachtung der Bedienungsanleitung, Einsatz von nicht oder unzureichend aus-gebildetem Personal, übermässiger Beanspruchung sowie Verwendung unge-eigneter Betriebsmittel oder ungeeigneten Zubehörs),
- unterlassene oder mangelhafte Wartung,
- unsachgemäss ausgeführte Reparaturen,
- Verwendung ungeeigneter Ersatzteile,
- chemische oder elektrolytische Einflüsse,
- nicht genehmigte oder unsachgemässe Installation von Anbauteilen, Reparatu-ren oder Änderungen,
- normaler Verschleiss;
- sonstiger Missbrauch oder Fehlgebrauch.
16.5. Festgestellte Mängel muss der Kunde spätestens zehn Tage nach Entdeckung eines Mangels mittels einem schriftlichen Gewährleistungsantrag der Belimed melden und umgehend alle ge-eigneten Massnahmen zur Schadensminderung treffen. Andernfalls sind Gewährleistungsan-sprüche ausgeschlossen.
16.6. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Produkte 12 Monate. Sie beginnt mit der Versendung der Produkte. Hat Belimed die Montage übernom-men, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme. Verzögern sich Versand, Montage oder Abnahme aus Gründen, die Belimed nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für Services von Belimed beträgt die Ge-währleistungsfrist sechs Monate ab dem Datum, an dem der Service geliefert bzw. erbracht wurden.
16.7. Für behobene Mängel und Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Die Ge-währleistungsfrist beträgt jedoch in jedem Fall maximal 18 Monate ab Versendung der ursprüng-lichen Lieferung.
16.8. Belimed haftet für die Behebung von Mängeln, die sich aus dem normalen Gebrauch während der Gewährleistungsfrist ergeben, und haftet nicht für Funktionsstörungen oder Ausfälle, die auf Missbrauch, Vernachlässigung, Feuer, unregelmässige Stromzufuhr oder Änderungen durch nicht autorisierte Personen zurückzuführen sind. Auch während der Gewährleistungsfrist muss die vorbeugende Wartung entsprechend der Maschinennutzung (Zyklen) und den empfohlenen Belimed-Richtlinien durchgeführt werden, ansonsten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
16.9. Während der Gewährleistung hat der Kunde Anspruch auf Mängelbehebung, d.h. Belimed repa-riert oder ersetzt das defekte Teil oder die defekte Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kosten im Werk von Belimed oder am Standort des Kunden. Hat Belimed weder eine Installationsprüfung durchgeführt noch den Kunden beim Funktionstesten unterstützt und wird das mangelhafte Produkt auch nicht von Belimed gewartet, so beschränkt sich der An-spruch des Kunden auf kostenfreie Lieferung der für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile. Die ersetzten Teile sind auf Kosten von Belimed an Belimed zurückzusenden.
16.10. Zurückgesandte Ersatzteile gehen in das Eigentum von Belimed über.
16.11. Ist Belimed nicht in der Lage, einen festgestellten Mangel zu beheben, so ist der Kunde bei nachgewiesenen Mängeln nach schriftlicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berech-tigt, eine dem Minderwert entsprechende Preisreduktion zu verlangen oder bei wesentlichen Mängeln, welche den Gebrauchswert so stark beeinträchtigen, dass dem Kunden die Annahme billigerweise nicht zugemutet werden kann, vom Vertrag zurückzutreten.
16.12. Die Gewährleistungsrechte des Kunden für Drittprodukte bestehen ausschliesslich gegenüber den Drittherstellern und richten sich nach deren Gewährleistungsbestimmungen. Belimed schliesst diesbezüglich jede eigene Gewährleistung aus. Stattdessen nimmt Belimed im Inte-resse des Kunden die Gewährleistungsrechte gegenüber den Drittherstellern wahr, soweit dies zielführend und zumutbar ist.
17. Wartung
17.1. Der Kunde übernimmt die Wartung gemäss Ziffer 4.4 und 4.5.
17.2. Produkte, insbesondere wenn sie regulatorischen Vorschriften unterliegen, sind gemäss den von Belimed definierten Anforderungen und durch qualifiziertes Personal und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen (OEM) zu warten, ansonsten erlischt jegliche Gewährleistung.
17.3. Der Kunde darf nur Originalersatzteile von Belimed verwenden. Werden andere Teile verwendet, kann die Leistung der Produkte nicht sichergestellt werden und die Gewährleistung wird ausge-schlossen. Die Gewährleistungsfrist für Service- und Reparaturteile beträgt sechs Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme.
18. Rückverfolgbarkeit
18.1. Der Kunde informiert Belimed, wenn er Produkte, welche regulatorischen Vorschriften unterlie-gen, weiterverkauft, vermietet oder an einen anderen Standort verlegt. Dabei sind die Identität und die Geschäftstätigkeit des Empfängers, der neue Standort und die Seriennummer des Pro-duktes anzugeben.
19. Meldepflicht
19.1. Für Produkte, die regulatorischen Vorschriften unterliegen, hat der Kunde gegenüber den zu-ständigen Aufsichtsbehörden eine Meldepflicht gemäss den regulatorischen Vorschriften (z.B. bei Mängeln).
19.2. Der Kunde informiert Belimed über sämtliche meldepflichtigen Ereignisse. Diese Pflicht gilt auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
20. Haftung
20.1. Weitere oder andere als die in Ziffer 15 aufgeführten Ansprüche oder Rechte des Kunden oder Dritter aus oder im Zusammenhang mit tatsächlichen oder behaupteten Mängeln und/oder Schäden an den Produkten werden von Belimed ausdrücklich ausgeschlossen, einschliesslich allfälliger Ansprüche auf Wandelung und/oder Minderung. Belimed haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für mittelbare oder unmittelbare Schäden, Drittschäden und/oder Schadenersatz oder Aufwendungsersatz jeglicher Art, wie z.B. für Betriebsunterbrüche, Nutzungsausfall, ent-gangenen Gewinn, Finanzierungskosten, Verlust von Daten und Informationen sowie Folgeschä-den. Belimed haftet nicht für Hilfspersonen, die Belimed zur Erfüllung der vertraglichen Verpflich-tungen beizieht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen Belimed nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet.
20.2. Mit Ausnahme von Ansprüchen, die sich aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Belimed ergeben, ist die Haftung von Belimed gegenüber dem Kunden auf den Betrag begrenzt, der dem Preis aus dem Vertrag entspricht.
20.3. Der Kunde ersetzt Belimed sämtliche Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde regulatorische Vorschriften nicht einhält und dass Belimed als Folge davon von Dritten (inkl. Be-hörden) in Anspruch genommen wird.
20.4. Bei Störungen an den Geräten, die auf Missbrauch, Vernachlässigung, Brand, fehlerhafte Stromversorgung oder Veränderungen durch Unbefugte, ohne vorherige ausdrückliche Zustim-mung von Belimed, oder anderer in Ziffer 15.4 aufgeführten Punkten zurückzuführen sind, behält sich Belimed das Recht vor, von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag zurückzutreten.
21. Höhere Gewalt
21.1. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, auf welche die Parteien keinen Einfluss ha-ben und die nicht voraussehbar sind. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der Kommunikationsinfrastruktur sowie der Trans-portwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Arbeitskämpfe, Feuer, ausseror-dentliche Witterungsbedingungen, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Mobilmachung oder Ruf zu den Waffen im gleichen Umfang, Terrorangriffe, Streik und Sabotage, Naturkatastro-phen, Requisition, Beschlagnahme, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Aufstand und zivi-le Unruhen, Transportbeschränkungen, allgemeine Materialbeschränkungen, Einschränkungen des Energieverbrauchs sowie Mängel und Verzögerungen bei Zulieferern, die auf solche Um-stände zurückzuführen sind.
21.2. Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, ihre vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu erfüllen, so ist die betroffene Partei von ihrer Haftung wegen Nichterfüllung befreit, solange der Zustand höherer Gewalt andauert.
21.3. Bei andauernder höherer Gewalt von mehr als drei Monaten kann jede Partei den Vertrag rück-wirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt auflösen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind zu entschädigen.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung (inkl. DocuSign) durch beide Parteien.
22.2. Kein Teil dieses Vertrags darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Belimed abgetreten werden. Der Verkauf von Leistungen durch Belimed gemäss diesen Bedingungen begründet kei-ne Rechte gegenüber Dritten. Alle im Rahmen dieser Bedingungen erforderlichen oder zulässi-gen Mitteilungen oder Forderungen bedürfen der Schriftform, im Falle des Kunden an dessen Ad-resse in der Akte von Belimed und im Falle von Belimed an die Adresse von Belimed.
22.3. Der Kunde hat kein Recht zur Verrechnung, sofern seine Ansprüche nicht schriftlich von Beli-med anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
22.4. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Vertrags hebt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirt-schaftlichen Gehalt möglichst nahekommt.
22.5. Ein Vertrag untersteht ausschliesslich dem Recht am Sitz der Belimed unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Internationalen Privatrechts.
22.6. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von Belimed zuständig.